..
Suche
Hinweise zum Einsatz der Google Suche
Personensuchezur unisono Personensuche
Veranstaltungssuchezur unisono Veranstaltungssuche
Katalog plus

Katharina Miketta
Referentin für Diversity Policies

katharina.miketta[at]uni-siegen.de
diversity[at]uni-siegen.de 
Tel.: 0271 740- 2294
Raum: AR-NB 017


Diversity Policies Universität Siegen Strategiepapier


Diversity Policies of the University of Siegen 

Geschäftsordnung Kommission für Diversity Policies

Richtlinie für einen respektvollen Umgang (Anti-Diskriminierung)

Vereinbarkeit

Definition

Die Stärkung der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie ist eines der strategischen Ziele der Universität Siegen auf dem Weg zu einer geschlechtergerechten Hochschule. Die Verleihung des Zertifikats audit familiengerechte Hochschule im Juli 2006 durch die berufundfamilie Service GmbH und die vier Re-Auditierungen in den Jahren 2009, 2012, 2015 und 2018 waren wesentliche Schritte auf dem Weg dorthin. In ihrer Grundordnung macht die Universität Siegen die Förderung der familien- und elterngerechten Hochschule zu ihrem Auftrag und zur Aufgabe der gesamten Hochschule. Als familiäres Umfeld von Beschäftigten und Studierenden sieht sie alle Lebensgemeinschaften, in denen eine langfristige soziale Verantwortung für andere wahrgenommen wird: Dazu gehören neben der Kernfamilie auch alleinerziehende Mütter und Väter, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Patchwork- und Pflegefamilien. Zielgruppe im Sinne des Audits sind auch Berufstätige und Studierende mit pflegebedürftigen und älteren Angehörigen.

Seit 2006 wurden zahlreiche Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit beschlossen und umgesetzt wie beispielsweise die Einrichtung des Familienservicebüros im Jahr 2007. Anliegen und Aufgabe des Familienservicebüros ist es, in Fragen der Vereinbarkeit von Beruf, Wissenschaft, Studium und Familie zu beraten und zu unterstützen. Hochschulangehörige, die Familienverantwortung tragen, können sich für eine individuelle und vertrauliche Beratung an das Familienservicebüro wenden.

Gemeinsam mit den Ratsuchenden und in Kooperation mit Einrichtungen der Region können passgenaue Angebote für die jeweiligen Bedarfe gesucht werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Infrastruktur familiengerecht zu gestalten. Einen wertvollen Bestandteil bilden hier die Eltern-Kind-Räume, die an jedem Standort der Universität zur Verfügung gestellt werden. In diesen Räumen sowie in den Kinderzimmern der Universität haben Eltern oder Betreuungspersonen die Möglichkeit, ihr Kind zu stillen/füttern oder zu wickeln. Schwangere können sich hier ausruhen. In den Kinderzimmern können Kinder auch stundenweise betreut werden.

Außerdem bietet die Universität Siegen seit 2008 eine Ferienbetreuung in den Sommerferien NRWs für Kinder von Hochschulangehörigen an, die in den folgenden Jahren auch auf die Oster- und Herbstferien ausgeweitet werden konnte.

Als wichtige Maßnahme ist auch die Einrichtung der bedarfsorientierten flexiblen Kinderbetreuungseinrichtung „Flexi“ im Jahr 2009 zu verstehen. Hier stehen insgesamt 12 Plätze für Kinder zwischen 6 Monaten und 10 Jahren zur Verfügung. Die Kinder werden von qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal betreut.

Beispiele

  • Studierende mit Kind(ern) bzw. mit zu pflegenden Angehörigen
  • Schwangere Studentinnen
  • Wissenschaftler*innen, Beschäftigte mit Kind(ern) bzw. zu pflegenden Angehörigen

Handlungsempfehlungen

Erschwernisausgleich
Studierende mit Kind bzw. zu pflegenden Angehörigen müssen die Anforderungen ihres Studiums mit den Anforderungen ihres Familienlebens in Einklang bringen. Die besonderen Bedürfnisse der Studierenden mit Kindern sind zu berücksichtigen, auch das Hochschulgesetz NRW erwartet die aktive Förderung der Vereinbarkeit von Studium und Familie. Machen Studierende Nachteile bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen glaubhaft, ist ihnen ein individueller Erschwernisausgleich bei der Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen zu gewähren. Können sie beispielsweise wegen familiärer Pflege- oder Betreuungsaufgaben eine Prüfung nicht in der vorgesehenen Form oder Zeit ablegen, soll der Prüfungsausschuss die Erbringung gleichwertiger Prüfungsleistungen in einer anderen Zeit oder Form erstatten. Die Dozierenden und Mitarbeitenden sollen die Studierenden mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen auf die Möglichkeit eines Erschwernisausgleichs aufmerksam machen.

Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Im Falle von Teilnahmebeschränkungen an Lehrveranstaltungen wird die Teilnahme, und ggf. damit verbunden der Zugang zu Prüfungsmöglichkeiten, durch eine Ordnung zur Regelung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen geregelt. Bei der Verteilung der Anmeldungen auf eine Lehrveranstaltung soll die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung minderjähriger Kinder bei der Reihenfolge der Vergabe besonders berücksichtigt werden (vgl. §2 der Ordnung zur Regelung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen).

Schwangere Studentinnen
Die Studien- und Prüfungsordnungen für ein Bachelor- und Masterstudium an der Universität Siegen enthalten Bestimmungen über die Berücksichtigung der Mutterschutz- und Elternzeiten sowie anderer Ausfallzeiten für die Gruppe der Studierenden mit familiären Aufgaben.

Arbeitszeit und -ort
Wissenschaftler*innen und Beschäftigte mit Familienaufgaben können familienbedingt den Umfang ihrer wöchentlichen Arbeitszeit reduzieren. Ebenso können sie einen Antrag auf Teilnahme an der alternierenden Telearbeit stellen. Das bedeutet, dass sie bis zu 50 Prozent ihrer Arbeit vom Heimarbeitsplatz aus erledigen dürfen, sofern die jeweilige Tätigkeit dies zulässt. Vorgesetzte sollten ihre Mitarbeitenden auf die Möglichkeit der Telearbeit aufmerksam machen. Außerdem sollten Pflichtveranstaltungen, Team- und Gremiensitzungen nicht nach 16 Uhr stattfinden, um Hochschulangehörige mit Familienaufgaben nicht strukturell zu benachteiligen/auszuschließen.

Beispiel für finanzielle Entlastungsmöglichkeiten
Derzeit werden pro Jahr 6 Wochen Ferienbetreuung angeboten. Auf Antrag übernimmt der AStA die Betreuungskosten während der Ferienbetreuung für die Kinder von Studierenden. Beschäftigte mit jährlichem Familienbruttoeinkommen unter 30.000 Euro können einen formlosen Antrag auf Reduzierung der Beitragskosten im Gleichstellungsbüro stellen. Für alle Familien gilt der Geschwisterrabatt.

Auch bei der Inanspruchnahme der flexiblen Kinderbetreuungseinrichtung „Flexi“ wird die finanzielle Situation der unterschiedlichen Personengruppen bedacht. So variieren die Beiträge zwischen Studierenden, Mitarbeitenden, Professor*innen und Dritten. Ab dem Sommersemester 2018 erhalten geringverdienende Beschäftigte (Jahreseinkommen unter 30.000€) besondere Berücksichtigung. Diese können auf Anfrage einen Mitarbeiterrabatt erhalten und zahlen so nicht die vollen Beiträge. Zudem sind die Beiträge nach der Anzahl der Kinder gestaffelt.

Seit 2019 können Beschäftigte auf den Betreuungsfonds zurückgreifen. Hiermit wird auf Antrag ein Zuschuss zu Betreuungskosten gegeben, wenn eine zusaätzliche Betreuung in Verbindung mit dienstlichen Belangen erforderlich ist. Weitere Informationen erhalten Sie beim Familienservicebüro.  

Mutterschutz
Seit dem 01.01.2018 gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG) auch ausdrücklich für Studentinnen. Das bedeutet für Studentinnen, dass sie auch im Studium unter dem besonderen Schutz dieses Gesetzes stehen. Studentinnen können Ihre Schwangerschaft der Universität Siegen offiziell melden und damit die gesetzlichen Mutterschutzfristen in Anspruch nehmen. Trotz Meldung kann auch auf die Fristen verzichtet und das Studium wie geplant fortgesetzt werden.
Das Familienservicebüro bietet Beratung zu den Möglichkeiten des Umgangs mit dem Studium während der Schwangerschaft, der sich anschließenden Mutterschutzfristen und allen dazugehörigen Fragestellungen an.

Infrastruktur
Für die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie stehen auf den verschiedenen Standorten der Universität Kinderzimmer und/oder Eltern-Kind-Räume zur Verfügung. Dort können die Kleinen gestillt, gewickelt oder betreut werden.
Für studierende Eltern, die Ihr Kind/er mit an die Universität bringen, sind auf dem Adolf-Reichwein Campus vier Familienparkplätze reserviert.